Corporate Governance – Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstands

Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2021 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die eine 100%ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt.

Leitsätze für die Vergütung

Die Vergütungsstruktur ist für alle Mitarbeitenden von Covestro gemäß der Unternehmenskultur „Wir sind 1“ vereinheitlicht:

  • Die variable Vergütung des Vorstands sowie aller teilnehmenden Mitarbeitenden basiert auf einem einheitlichen System und identischen Kriterien.
  • Unterschiede gibt es nur bei den Prozentsätzen, bezogen auf die Festvergütung.

Die variable Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg von Covestro, der anhand von finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen sowie der Aktienperformance gemessen wird:

  • Die Systematik sowie die Kriterien der kurzfristigen variablen Vergütung orientieren sich stark an der jahresbezogenen Performance von Covestro.
  • Die Systematik sowie die Kriterien sind für einen Dreijahreszeitraum verbindlich vereinbart. Das kurzfristige Vergütungsprogramm „Covestro (Covestro PSP) ist ein Bonussystem und orientiert sich an der mittleren erwarteten Performanceentwicklung des Unternehmens. Der Covestro PSP ist so konzipiert, dass über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ein gemittelter Zielerreichungsgrad von 100 % erzielt werden kann. Ab dem Jahr 2022 wird eine Nachhaltigkeitskomponente zusätzlich zu den finanziellen Leistungskriterien vereinbart.
  • In sehr guten Jahren werden hohe Ausschüttungsprozentsätze erreicht (wie bspw. 239,5 % für das Jahr 2021), in eher schlechten Jahren sind sie hingegen deutlich niedriger (wie z. B. 10,8 % für das Jahr 2020).
  • Das aktienbasierte Vergütungsprogramm für die langfristige variable Vergütung bemisst sich an der Kursentwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividende, gegenüber dem Branchenindex *. Seit dem Jahr 2021 ist „Prisma“ zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert.

Die Ermittlung der variablen Vergütung ist einfach und transparent und basiert auf objektivierten Kriterien:

  • Die Systematik mit den dahinter liegenden Kurven ist festgelegt und im Geschäftsbericht dokumentiert.
  • Alle Kriterien sind auditiert und ebenfalls im Geschäftsbericht dokumentiert.

* STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

Vergütungssystem und -struktur im Überblick

Vergütungssystem und -struktur im Überblick (Grafik)

1 Vorstandsvorsitzender (VV), Ordentliches Vorstandsmitglied (OVM)

2 Ohne Sachbezüge und sonstige Leistungen

3 Erwarteter Dienstzeitaufwand nach

Grundsätze der Vergütungsfestsetzung

Festsetzung der Zielvergütung

Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem fest. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten von Covestro.

Zum 1. Januar 2021 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Vorjahres (0,78 % von November 2019 bis Oktober 2020) erhöht. Auf Basis des geltenden Vergütungssystems ergeben sich die nachfolgend dargestellten Werte für die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer
(Technologie)

 

Dr. Thomas Toepfer
(Finanzen und Arbeitsdirektor)

 

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

Festvergütung

 

1.210

 

25,7

 

1.219

 

25,8

 

609

 

27,9

 

614

 

27,4

 

609

 

26,3

 

614

 

26,3

 

740

 

27,4

 

746

 

27,4

Sachbezüge und sonstige Leistungen2

 

30

 

0,6

 

30

 

0,6

 

30

 

1,4

 

30

 

1,3

 

30

 

1,3

 

30

 

1,3

 

30

 

1,1

 

30

 

1,1

Summe

 

1.240

 

 

 

1.249

 

 

 

639

 

 

 

644

 

 

 

639

 

 

 

644

 

 

 

770

 

 

 

776

 

 

Kurzfristige variable Vergütung3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2020

 

1.210

 

25,7

 

 

 

 

 

609

 

27,9

 

 

 

 

 

609

 

26,3

 

 

 

 

 

740

 

27,4

 

 

 

 

für das Jahr 2021

 

 

 

 

 

1.219

 

25,8

 

 

 

 

 

614

 

27,4

 

 

 

 

 

614

 

26,3

 

 

 

 

 

746

 

27,4

Langfristige variable Vergütung4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2020–2023

 

1.573

 

33,4

 

 

 

 

 

792

 

36,2

 

 

 

 

 

792

 

34,1

 

 

 

 

 

962

 

35,7

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2021–2024

 

 

 

 

 

1.585

 

33,5

 

 

 

 

 

798

 

35,7

 

 

 

 

 

798

 

34,2

 

 

 

 

 

970

 

35,6

Versorgungsaufwand5

 

681

 

14,5

 

679

 

14,3

 

146

 

6,7

 

182

 

8,1

 

279

 

12,0

 

280

 

12,0

 

225

 

8,3

 

235

 

8,6

Gesamtvergütung

 

4.704

 

 

 

4.732

 

 

 

2.186

 

 

 

2.238

 

 

 

2.319

 

 

 

2.336

 

 

 

2.697

 

 

 

2.727

 

 

1

Aufgrund von Rundungen ergeben die Prozentwerte nicht überall 100 %.

2

Enthalten sind die jährliche Mobilitätspauschale i. H. v. 24 Tsd. € sowie üblicherweise zu erwartende Kosten (bspw. für eine Vorsorgeuntersuchung und für Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen)

3

Zielwert i. H. v. 100 % der Festvergütung

4

Zielwert i. H. v. 130 % der Festvergütung

5

Erwarteter Dienstzeitaufwand gemäß IFRS

Einhaltung der Maximalvergütung

Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 hat der Aufsichtsrat eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstigen Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen, Vorsorgeuntersuchung), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €.

Über die Einhaltung dieser Maximalvergütung kann erstmals für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden, in welchem den Vorstandmitgliedern eine Auszahlung aus der Tranche 2021 bis 2024 der langfristigen variablen Vergütung „Prisma“ zufließen kann. Nachfolgend ist die mögliche Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt, die die jeweiligen Höchstgrenzen von 250 % für die kurzfristige und 200 % für die langfristige variable Vergütung berücksichtigt. Auf Basis dieser beiden Höchstgrenzen ist bereits jetzt gewährleistet, dass die vorstehend genannten Beträge für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nicht überschritten werden kann.

Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2021 (in Tsd. €)1

Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2021 (in Tsd. €) (Grafik)

1 Sachbezüge und sonstige Leistungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht enthalten. Da sie in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, führen sie auch nicht zum Erreichen oder Überschreiten der Höchstgrenzen.

Überprüfung der Angemessenheit

Zur Sicherstellung der horizontalen Angemessenheit hat der Aufsichtsrat ein Gutachten bei einem externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben. Dafür wurde als Vergleichsmarkt die Gesamtgruppe der DAX- und MDAX-Unternehmen, aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit allerdings ohne Banken und Versicherungen, herangezogen. Auf Basis der gleichgewichteten Größenkennzahlen Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung ergab sich eine Positionierung von Covestro auf Rang 37 bzw. am 56. Perzentil dieser Gruppe. Auf Basis dieser Positionierung wurden die folgenden Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder mit den jeweils entsprechenden Marktwerten (Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleichsmarkt) verglichen:

  • Festvergütung
  • Ziel-Barvergütung = Festvergütung + Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung
  • Ziel-Direktvergütung = Ziel-Barvergütung + Zielwert für die langfristige variable Vergütung
  • Ziel-Gesamtvergütung = Ziel-Direktvergütung + Altersversorgung

Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurden über eine „bAV-Prämie“ bewertet, die nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt wurde. Diese Prämie gibt an, was an einen externen Versorgungsträger zu zahlen wäre, um die Versorgungsleistungen einzukaufen. Die Höhe der Prämie und somit die Kosten können bei Anwendung gleicher Rechenparameter mit der Höhe der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder anderer Unternehmen verglichen werden.

Auf Basis des erstellten Gutachtens konnten die Ziel- und Maximalvergütungen des Vorstands insgesamt als marktüblich und damit angemessen im Sinne des Aktiengesetzes beurteilt werden.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die interne Vergütungsstruktur geprüft und zu diesem Zweck die Festvergütung, die Ziel-Barvergütung und die Ziel-Direktvergütung der Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Vergütungselementen des Executive Leadership Team (Führungskräfte in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende einschließlich des Executive Leadership Team) von Covestro in Deutschland verglichen. Anhand dieses Vergleichs, der für die Jahre 2015 bis 2020 vorgenommen wurde, wurde auch die interne Vergütungsstruktur als angemessen beurteilt. Daraus folgend wurden – außer der erwähnten Erhöhung der Festvergütung – keine Anpassungen der Struktur oder der Höhe der Vergütung vorgenommen.

Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr

Im Folgenden wird die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2021 dargestellt.

Erfolgsunabhängige Komponenten

Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen

Die zu Beginn des Geschäftsjahres vorgenommene Anpassung der Festvergütung wurde vorstehend unter „Festsetzung der Zielvergütung“ erläutert. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen umfassen eine Mobilitätspauschale, Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung. Sucheta Govil hat zudem Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung durch ein externes Beratungsunternehmen erstattet bekommen. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt.

Betriebliche Altersversorgung

Die im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwen- / Witwergeld in Höhe von 60 % sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor.

Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Versorgungszusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro einen fiktiven Versorgungsaufwand in Höhe von 33 % der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 6 % und einem Matching-Contribution-Betrag in Höhe von bis zu 27 %, dem Dreifachen des Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds von maximal 9 %. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VvaG, Leverkusen, in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich aus der Summe der angesammelten Rentenbausteine, einschließlich einer Überschussbeteiligung, sofern vorhanden.

Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €.

Der tatsächliche Pensionsanspruch kann nicht vorab exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab. Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte in einer Pensionstreuhand verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigt.

Sucheta Govil und Dr. Thomas Toepfer haben das Angebot angenommen, ihre betriebliche Altersversorgung mit Wirkung zum 1. April 2021 auf das neu eingeführte System einer beitragsorientierten Direktzusage umzustellen. Covestro und die Vorstandsmitglieder stellen hierbei einen Beitrag in Höhe von jeweils 3 % der Festvergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Für den Gehaltsteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stellt Covestro einen Grundbetrag in Höhe von 6 % und einen Matching-Contribution-Betrag von 30 %, dem Dreifachen des Eigenbeitrags beider Vorstandsmitglieder in Höhe von 10 %, zur Verfügung. Vor ihrem jeweiligen Eintrittsdatum bei Covestro bis März 2021 galt für beide die zuvor beschriebene Versorgungsregelung, die für Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer weiterhin Anwendung findet.

Kurzfristige variable Vergütung

Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung (Covestro PSP) beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der Leistungskriterien Wachstum, Liquidität und Profitabilität, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg verbunden.

Die genannten Leistungskriterien finden Anwendung im konzernweit gültigen kurzfristigen Vergütungsprogramm „Covestro Profit Sharing Plan“ (Covestro ). Dieses wurde mit dem Jahr 2016 eingeführt und gilt – mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte Ausnahmen – für alle Beschäftigten von Covestro weltweit. Auch die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit am Covestro PSP teil und erhalten ihre kurzfristige variable Vergütung auf Basis der Regelungen dieses Vergütungsprogramms. Hierbei werden die Kennzahlen (Core Volume Growth, CVG) für Wachstum, (FOCF) für Liquidität und (ROCE) für Profitabilität gleichgewichtet verwendet:

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung (Balkendiagramm)

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2018 für einen mehrjährigen Zeitraum – für die Jahre 2019 bis 2021 – global gültige Werte für den Schwellenwert, die 100%ige Auszahlung und deren Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt. Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.

Auszahlung in Abhängigkeit von Wachstum, Liquidität und Profitabilität

Auszahlung in Abhängigkeit von Wachstum, Liquidität und Profitabilität (Grafik)

Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0 % (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300 % liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller drei Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass ertragsstarke Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in ertragsschwachen Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann.

Komponenten des Covestro Profit Sharing Plan für die Jahre 2019–2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Wachstum“ –
Mengenwachstum im Kerngeschäft

 

„Liquidität“ –
FOCF

 

„Profitabilität“ –
ROCE

Schwellenwert (0 %)

 

1,5 %

 

Mittelzufluss in Höhe von
400 Mio. €

 

ROCE = WACC

100 % Erreichung

 

4,0 %

 

Mittelzufluss in Höhe von
800 Mio. €

 

8 %-Punkte über WACC

Begrenzungswert (300 %)

 

9,0 %

 

Mittelzufluss in Höhe von
1.600 Mio. €

 

24 %-Punkte über WACC

Die kurzfristige variable Vergütung für das Berichtsjahr 2021 betrug – nach Abzug des im Folgenden erläuterten Solidarbeitrags – für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 7.619 Tsd. €. Dem lag ein Auszahlungsprozentsatz in Höhe von 239,5 % zugrunde, dessen Berechnung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Auf Basis der Vereinbarungen mit der Arbeitnehmer­vertretung in Deutschland zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeitenden den Solidarbeitrag in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Berichtsjahr 2021 beträgt dieser Beitrag 0,36 % der individuellen Covestro-PSP-Auszahlung. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats wird er auch von den Vorstandsmitgliedern einbehalten.

Auszahlung des Covestro Profit Sharing Plan für das Jahr 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Wachstum“ –
Mengenwachstum im Kerngeschäft

 

„Liquidität“ –
FOCF

 

„Profitabilität“ –
ROCE

Erreichter Wert

 

10,0 %

 

Mittelzufluss in Höhe von
1.429 Mio. €

 

12,9 %-Punkte über WACC

Resultierende Auszahlung

 

300,0 %

 

257,3 %

 

161,3 %

 

 

 

Gesamtauszahlung (gemittelter Wert)

 

239,5 %

Kurzfristige variable Vergütung ab dem Jahr 2022

Mit Gültigkeit ab dem Geschäftsjahr 2022 wurde der Covestro PSP erweitert und an die Unternehmensstrategie „Sustainable Future“ angepasst, die sich u. a. auf und nachhaltiges Wachstum konzentriert. Zum einen wurde die Kennzahl Mengenwachstum im Kerngeschäft durch das ersetzt. Zum anderen wurde eine vierte Kennzahl aus dem Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) eingeführt. Hierbei errechnet sich die Auszahlung auf Basis der Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente, CO2e) aus dem eigenen Betrieb und dem Energieeinkauf von Covestro ().

Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2021 beschlossen, dass die Vorstandsmitglieder ihre kurzfristige variable Vergütung auch weiterhin auf Basis der Regelungen des Covestro PSP erhalten sollen. Eine ausführliche Erläuterung des dahingehend überarbeiteten Vergütungssystems wird mit der Einberufung der Hauptversammlung 2022 veröffentlicht, der es zur Billigung vorgelegt wird.

Langfristige variable Vergütung

Das aktienbasierte Vergütungsprogramm „Prisma“ für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividende (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals* über einen Zeitraum von vier Jahren. Seit dem Jahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert. Die langfristige variable Vergütung ist auf die dauerhafte, zukunftsorientierte und stetige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und gewährleistet – insbesondere seit der Einführung der Nachhaltigkeitskomponente – die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie „Sustainable Future“. In dieser Form findet „Prisma“ für die Mitglieder des Vorstands ebenso wie für die Führungskräfte von Covestro Anwendung. Der LTI-Zielwert beträgt für die Vorstandsmitglieder 130 % der jährlichen Festvergütung und setzt für die Teilnahme voraus, dass sie die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen.

Für jedes Geschäftsjahr wird eine neue -Tranche mit einer vierjährigen Performance-Periode aufgelegt. Der Aufsichtsrat legt zu Beginn dieser Performance-Periode die Leistungskriterien für Outperformance und Nachhaltigkeit und die relative Gewichtung dieser beiden Kriterien zueinander fest, die multiplikativ mit dem zusammenfassenden Kriterium Total Shareholder Return (TSR) verknüpft sind.

* STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

„Prisma“-Performance-Perioden

Prisma-Performance-Perioden (Grafik)

Zur Ermittlung der Auszahlung werden drei Faktoren berechnet: der TSR-Faktor, der Outperformance-Faktor sowie der CO2-Faktor.

Der TSR-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs).

Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Für die mit dem Geschäftsjahr 2021 beginnende Tranche wurde Folgendes festgelegt:

  • Der Outperformance-Faktor beträgt 100 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %) entspricht.
  • Der Outperformance-Faktor beträgt 0 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 Prozentpunkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index liegt.
  • Der Outperformance-Faktor entwickelt sich proportional zur Abweichung sowohl in der Bandbreite von ± 100 Prozentpunkten wie auch oberhalb von 100 Prozentpunkten Abweichung.

Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung

Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung (Liniendiagramm)

Als Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2021 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO2e) der Emissionsstufe Scope 1 festgelegt. Der CO2-Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 150 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2024 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 12 %. Bleiben die jährlichen Emissionen unverändert, nimmt der CO2-Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 300 Kilotonnen erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1-Emissionen des Unternehmens.

Zusammenhang von Emissionen und CO2-Faktor

Zusammenhang von Emissionen und CO2-Faktor (Liniendiagramm)

Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2021 beginnende Tranche zu errechnen, wird der LTI-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor, dem zu 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem zu 25 % gewichteten CO2-Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung.

Komponenten der langfristigen variablen Vergütung

Komponenten der langfristigen variablen Vergütung (Grafik)

Bei den vorherigen Tranchen, die noch keine Nachhaltigkeitskomponente berücksichtigen, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation von TSR-Faktor und Outperformance-Faktor berechnet; auch hierbei ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.

Auszahlung aus den „Prisma“-Tranchen 2017–2020 und 2018–2021

Im Januar des Berichtsjahres erhielten die im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer Auszahlungen aus der „Prisma“-Tranche 2017–2020. Der Auszahlungsfaktor betrug 39,9 %.

Die „Prisma“-Tranche 2018–2021, an der neben Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erstmals auch Dr. Thomas Toepfer teilnahmeberechtigt war, endete zum 31. Dezember des Berichtsjahres mit einem Auszahlungsfaktor von 17,7 % und gelangt im Januar 2022 zur Auszahlung.

Die Berechnung der genannten Auszahlungsfaktoren kann anhand der nachfolgenden Grafik und Tabelle nachvollzogen werden.

Berechnung der „Prisma“-Tranche 2017–20201

Berechnung der „Prisma“-Tranche 2017 – 2020 (Grafik)

1 Die jeweiligen Kurse ermitteln sich aus dem Durchschnitt der betreffenden Endkurse während der Monate November und Dezember in den Jahren 2016 und 2020.

2 Prozentuale Veränderung des Endkurses der Covestro-Aktie für das Jahr 2020 (47,05 €) im Vergleich zum Anfangskurs der Covestro-Aktie für das Jahr 2017 (60,66 €)

3 Prozentuale Veränderung des Endkurses des Aktienindex für das Jahr 2020 (1.088,78 €) im Vergleich zum Anfangskurs des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2017 (818,81 €)

Berechnung der Auszahlungsfaktoren für die „Prisma“-Tranchen 2017–2020 und 2018–2021

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2017–2020

 

„Prisma“-Tranche 2018–2021

Anfangskurs Covestro

 

60,66 €1

 

84,34 €2

Endkurs Covestro

 

47,05 €3

 

53,53 €4

Kursänderung

 

–22,4 %

 

–36,5 %

Anfangskurs Index

 

818,81 €1

 

962,86 €2

Endkurs Index

 

1.088,78 €3

 

1.336,97 €4

Kursänderung

 

33,0 %

 

38,9 %

Kumulierte Dividende

 

7,15 €

 

7,10 €

TSR-Faktor

 

89,4 %

 

71,9 %

Outperformance-Faktor

 

44,6 %

 

24,6 %

Auszahlungsfaktor

 

39,9 %

 

17,7 %

1

November / Dezember 2016

2

November / Dezember 2017

3

November / Dezember 2020

4

November / Dezember 2021

Die Dividendenzahlungen der einzelnen Jahre sind auf unserer Website zugänglich.

Die ausgezahlten Beträge für beide Tranchen, einschließlich derer für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Frank H. Lutz und Patrick Thomas, können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Ausgezahlte Beträge für die „Prisma“-Tranchen 2017–2020 und 2018–20211

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2017–2020

 

„Prisma“-Tranche 2018–2021

in Tsd. €

 

Zielwert2

 

Auszahlung im Januar 2021
(Auszahlungsfaktor 39,9 %)

 

Zielwert2

 

Auszahlung im Januar 2022
(Auszahlungsfaktor 17,7 %)

Dr. Markus Steilemann3

 

718

 

286

 

730

 

129

Dr. Klaus Schäfer

 

718

 

286

 

730

 

129

Dr. Thomas Toepfer4

 

 

 

 

 

930

 

165

Frank H. Lutz5

 

370

 

148

 

 

 

 

Patrick Thomas6

 

1.495

 

597

 

1.140

 

202

1

Sucheta Govil ist im August 2019 in den Vorstand eingetreten und kann daher erstmals Anfang 2023 eine anteilige Auszahlung aus der „Prisma“-Tranche 2019–2022 erhalten.

2

Der Zielwert basiert auf der Position und der zugehörigen Festvergütung, die das betreffende Vorstandsmitglied zu Beginn der jeweiligen Tranche innehat.

3

Vorstandsvorsitzender seit dem 1. Juni 2018; zuvor als Mitglied des Vorstands zuständig für Vertrieb und Marketing

4

Mitglied des Vorstands seit dem 1. April 2018

5

Mitglied des Vorstands bis zum 2. Juni 2017

6

Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands bis zum 31. Mai 2018

Übersicht über laufende „Prisma“-Tranchen

Nachfolgend sind die drei derzeit laufenden „Prisma“-Tranchen mit ihren jeweiligen Anfangskursen und dem zum Bilanzstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert aufgeführt (Marktwert der jeweiligen Tranche, der auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wurde).

Laufende „Prisma“-Tranchen

 

 

 

 

 

 

 

in €

 

„Prisma“-Tranche
2019–2022

 

„Prisma“-Tranche
2020–2023

 

„Prisma“-Tranche
2021–2024
1

Covestro-Aktie

 

 

 

 

 

 

Anfangskurs

 

50,22

 

43,36

 

47,05

Stand Ende Dezember 2021

 

54,20

 

54,20

 

54,20

STOXX Europe 600 Chemicals

 

 

 

 

 

 

Anfangskurs

 

832,55

 

1.010,32

 

1.088,78

Stand Ende Dezember 2021

 

1.366,92

 

1.366,92

 

1.366,92

Beizulegender Zeitwert Dezember 2021

 

54,5 %

 

101,5 %

 

116,5 %

1

Für den erstmals mit der Tranche 2021–2024 eingeführten CO2-Faktor wird bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts ein Wert von 100 % verwendet.

Share Ownership Guidelines und Aktienbesitz

Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Wert von 100 % der zum Zeitpunkt der Erstbestellung definierten Festvergütung auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Bei einer Vertragsverlängerung wird diese Verpflichtung auf die Höhe der neuen Festvergütung angehoben. Das betreffende Vorstandsmitglied muss innerhalb von vier Jahren nach Beginn der erneuten Bestellung Covestro-Aktien im Wert des Differenzbetrags erwerben. Die genannte Regelung wird erstmalig seit dem Jahr 2021 angewendet. Für die Vorstandsmitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer gelten derzeit noch die zuvor angewandten Share Ownership Guidelines, auf Basis derer sie zum Kauf einer definierten Stückzahl an Covestro-Aktien bis zu einem vorgegebenen Stichtag verpflichtet waren und die sie bereits vollumfänglich erfüllt haben. Die von ihnen erworbenen Aktien sind ebenfalls für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten.

In der nachfolgenden Tabelle ist die jeweilige, von den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum Bilanzstichtag gehaltene Anzahl der Covestro-Aktien aufgeführt.

Anzahl der vom jeweiligen Vorstandsmitglied gehaltenen Aktien zum Bilanzstichtag

 

 

 

Vorstandsmitglied

 

Anzahl Covestro-Aktien

Dr. Markus Steilemann

 

23.100

Sucheta Govil

 

6.251

Dr. Klaus Schäfer

 

5.415

Dr. Thomas Toepfer

 

5.500

Malus- und Clawback-Klauseln

Gemäß den im Jahr 2021 eingeführten Malus- und Clawback-Regelungen kann der Aufsichtsrat bei Vorliegen schwerwiegender Pflicht- oder Compliance-Verstößen die kurzfristige und / oder langfristige variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten bzw. eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern. Außerdem ist eine Rückforderung möglich, wenn die Berechnung und Auszahlung auf der Grundlage falscher Daten erfolgte.

Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, im Jahr 2021 keinen Gebrauch gemacht, da weder vor noch im Berichtsjahr Vorkommnisse eingetreten sind, die hierzu Veranlassung gegeben hätten.

Leistungen im Fall des Ausscheidens

Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund werden Zusagen in der Regel bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfüllt. In diesem Fall dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten (Abfindungs-Cap). Noch ausstehende variable Vergütungskomponenten werden zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen ausgezahlt, d. h., es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung.

Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung eines einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert – z. B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds –, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Dienstvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel zu kündigen. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied bei Ausübung dieses Kündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der Gesellschaft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe des 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung. Die Höhe dieser Abfindungszahlung einschließlich Nebenleistungen ist auf die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags begrenzt und unterliegt dem Abfindungs-Cap.

Leistungen von Dritten

Im Berichtsjahr sind den Vorstandsmitgliedern keine Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Vorstand von einem Dritten zugesagt oder gewährt worden.

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr

Gewährte und geschuldete Vergütung

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr aufgeführt. Hierbei sind die Werte für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung für dasjenige Geschäftsjahr angegeben, in dem die der Vergütung jeweils zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist.

Gewährte und geschuldete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder (AktG)1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer
(Technologie)

 

Dr. Thomas Toepfer
(Finanzen und Arbeitsdirektor)

 

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

 

in
Tsd. €

 

in
%

Festvergütung

 

1.210

 

73,6

 

1.219

 

28,4

 

609

 

87,9

 

614

 

29,1

 

609

 

61,8

 

614

 

27,5

 

740

 

87,2

 

746

 

27,4

Sachbezüge und sonstige Leistungen

 

27

 

1,6

 

28

 

0,7

 

24

 

3,5

 

29

 

1,4

 

30

 

3,0

 

28

 

1,3

 

36

 

4,2

 

28

 

1,0

Summe

 

1.237

 

 

 

1.247

 

 

 

633

 

 

 

643

 

 

 

639

 

 

 

642

 

 

 

776

 

 

 

774

 

 

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2020

 

120

 

7,3

 

 

 

 

60

 

8,7

 

 

 

 

60

 

6,1

 

 

 

 

73

 

8,6

 

 

 

für das Jahr 2021

 

 

 

 

2.909

 

67,9

 

 

 

 

1.465

 

69,5

 

 

 

 

1.465

 

65,5

 

 

 

 

1.780

 

65,5

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2017–2020

 

286

 

17,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

286

 

29,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2018–2021

 

 

0,0

 

129

 

3,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

129

 

5,8

 

 

 

 

165

 

6,1

Summe

 

1.643

 

 

 

4.285

 

 

 

693

 

 

 

2.108

 

 

 

985

 

 

 

2.236

 

 

 

849

 

 

 

2.719

 

 

1

Aufgrund von Rundungen ergeben die Prozentwerte nicht überall 100 %.

Angaben gemäß den bisherigen Anforderungen des DCGK

Der in der Fassung vom 16. Dezember 2019 verzichtet auf eigene Empfehlungen zur Berichterstattung über die Vorstandsvergütung, einschließlich der Mustertabellen, gemäß der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur besseren Vergleichbarkeit werden jedoch in den nachfolgenden Tabellen weiterhin die für das Berichtsjahr 2021 bzw. den Vorjahreszeitraum im Sinne des DCGK gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und inkl. der erreichbaren Minimal- und Maximalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten sowie der Zufluss für das Berichtsjahr bzw. den Vorjahreszeitraum dargestellt.

Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr (DCGK)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer
(Technologie)

 

Dr. Thomas Toepfer
(Finanzen und Arbeitsdirektor)

 

 

Eintritt 20. August 2015

 

Eintritt 1. August 2019

 

Eintritt 20. August 2015

 

Eintritt 1. April 2018

in Tsd. €

 

Ziel­wert 2020

 

Ziel­wert 2021

 

Min. 2021

 

Max. 2021

 

Ziel­wert 2020

 

Ziel­wert 2021

 

Min. 2021

 

Max. 2021

 

Ziel­wert 2020

 

Ziel­wert 2021

 

Min. 2021

 

Max. 2021

 

Ziel­wert 2020

 

Ziel­wert 2021

 

Min. 2021

 

Max. 2021

Festvergütung

 

1.210

 

1.219

 

1.219

 

1.219

 

609

 

614

 

614

 

614

 

609

 

614

 

614

 

614

 

740

 

746

 

746

 

746

Nebenleistungen

 

27

 

28

 

28

 

28

 

24

 

29

 

29

 

29

 

30

 

28

 

28

 

28

 

36

 

28

 

28

 

28

Summe

 

1.237

 

1.247

 

1.247

 

1.247

 

633

 

643

 

643

 

643

 

639

 

642

 

642

 

642

 

776

 

774

 

774

 

774

Kurzfristige variable Vergütung

 

1.210

 

1.219

 

 

3.048

 

609

 

614

 

 

1.535

 

609

 

614

 

 

1.535

 

740

 

746

 

 

1.865

Langfristige variable Vergütung („Prisma“-Tranche 2020–2023)1

 

1.279

 

 

 

 

 

644

 

 

 

 

644

 

 

 

 

782

 

 

 

Langfristige variable Vergütung („Prisma“-Tranche 2021–2024)1

 

 

1.594

 

 

3.169

 

 

803

 

 

1.596

 

 

803

 

 

1.596

 

 

 

976

 

 

1.940

Summe

 

3.726

 

4.060

 

1.247

 

7.464

 

1.886

 

2.060

 

643

 

3.774

 

1.892

 

2.059

 

642

 

3.773

 

2.298

 

2.496

 

774

 

4.579

Versorgungsaufwand

 

700

 

954

 

954

 

954

 

174

 

348

 

348

 

348

 

285

 

381

 

381

 

381

 

284

 

491

 

491

 

491

Gesamtvergütung

 

4.426

 

5.014

 

2.201

 

8.418

 

2.060

 

2.408

 

991

 

4.122

 

2.177

 

2.440

 

1.023

 

4.154

 

2.582

 

2.987

 

1.265

 

5.070

1

Beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt

Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr (DCGK)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)

 

Sucheta Govil
(Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer
(Technologie)

 

Dr. Thomas Toepfer
(Finanzen und Arbeitsdirektor)

 

 

Eintritt
20. August 2015

 

Eintritt
1. August 2019

 

Eintritt
20. August 2015

 

Eintritt
1. April 2018

in Tsd. €

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

Festvergütung

 

1.210

 

1.219

 

609

 

614

 

609

 

614

 

740

 

746

Nebenleistungen

 

27

 

28

 

24

 

29

 

30

 

28

 

36

 

28

Summe

 

1.237

 

1.247

 

633

 

643

 

639

 

642

 

776

 

774

Kurzfristige variable Vergütung

 

120

 

2.909

 

60

 

1.465

 

60

 

1.465

 

73

 

1.780

Langfristige variable Vergütung „Prisma“-Tranche 2016–2019

 

1.707

 

 

 

 

1.707

 

 

 

Langfristige variable Vergütung „Prisma“-Tranche 2017–2020

 

 

286

 

 

 

 

286

 

 

Summe

 

3.064

 

4.442

 

693

 

2.108

 

2.406

 

2.393

 

849

 

2.554

Versorgungsaufwand

 

700

 

954

 

174

 

348

 

285

 

381

 

284

 

491

Gesamtvergütung

 

3.764

 

5.396

 

867

 

2.456

 

2.691

 

2.774

 

1.133

 

3.045

Langfristige variable Vergütung „Prisma“

Für die langfristige variable Vergütung („Prisma“-Tranche 2021–2024) beläuft sich der beizulegende Zeitwert bei Gewährung auf 4.176 Tsd. € (Vorjahr: 3.349 Tsd. € für die „Prisma“-Tranche 2020–2023).

Für alle laufenden Tranchen der langfristigen variablen Vergütung, an denen aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder teilnehmen, wurden zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen in Höhe von 5.391 Tsd. € (Vorjahr: 4.585 Tsd. €) gebildet, davon entfielen auf ehemalige Vorstandsmitglieder 202 Tsd. € (Vorjahr: 1.015 Tsd. €).

Langfristige variable Vergütung (IFRS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum 31.12.2021 amtierende Vorstandsmitglieder

 

Ehemalige Vorstandsmitglieder

 

 

 

 

Dr. Markus Steilemann (Vor­sitzender)

 

Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing)

 

Dr. Klaus Schäfer (Techno­logie)

 

Dr. Thomas Toepfer (Finanzen und Arbeits­­direktor)

 

Frank H. Lutz

 

Patrick Thomas

 

Gesamt

in Tsd. €

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/-ertrag für langfristige variable Vergütung

 

977

 

847

 

293

 

447

 

582

 

405

 

591

 

489

 

20

 

 

338

 

–69

 

2.801

 

2.119

Pensionszusagen

Im laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 2.174 Tsd. € (Vorjahr: 1.443 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. Die jeweiligen Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Pensionszusagen (IFRS)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstzeit­aufwand für im laufenden Jahr verdiente Pensions­zusagen

 

Barwert der leistungs­orientierten Pensions­verpflichtungen zum 31.12.

in Tsd. €

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

Dr. Markus Steilemann

 

700

 

954

 

4.839

 

5.036

Sucheta Govil

 

174

 

348

 

277

 

485

Dr. Klaus Schäfer

 

285

 

381

 

6.106

 

5.997

Dr. Thomas Toepfer

 

284

 

491

 

873

 

1.076

Gesamt

 

1.443

 

2.174

 

12.095

 

12.594

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr aufgeführt.

Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder (AktG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Patrick Thomas
(bis 31. Mai 2018)

 

Frank H. Lutz
(bis 2. Juni 2017)

 

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

 

in Tsd. €

 

in %

Festvergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachbezüge und sonstige Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für das Jahr 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2017–2020

 

597

 

100,0

 

 

 

 

 

148

 

100,0

 

 

 

 

„Prisma“-Tranche 2018–2021

 

 

 

 

 

202

 

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

597

 

 

 

202

 

 

 

148

 

 

 

 

 

 

Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2021 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 7.696 Tsd. € (Vorjahr: 8.270 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Covestro AG betrug 6.921 Tsd. € (Vorjahr: 6.315 Tsd. €).

PSP/Profit Sharing Plan
Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (Mengenwachstum im Kerngeschäft, FOCF, ROCE).
Prisma
Bei „Prisma“ handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.
STOXX Europe 600 Chemicals
Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.
IFRS/International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
AktG/Aktiengesetz
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
PSP/Profit Sharing Plan
Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (Mengenwachstum im Kerngeschäft, FOCF, ROCE).
Mengenwachstum im Kerngeschäft
Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Performance Materials und Solutions & Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäftes, z. B. durch den Verkauf von Vorprodukten und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.
FOCF/Free Operating Cash Flow
Entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit (gemäß IAS 7) abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
ROCE/Return on Capital Employed
Entspricht dem operativen Ergebnis (EBIT) nach kalkulatorischen Ertragsteuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital
Kreislaufwirtschaft
Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieverbrauch minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.
EBITDA/Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Scope-1-/-2-/-3-Emissionen
Das GHG Protocol unterscheidet bei der Bilanzierung von Treibhausgasen zwischen direkten Emissionen (Scope 1), Emissionen aus der Erzeugung von extern bezogener Energie (Scope 2) sowie allen weiteren Emissionen, die vor oder nach unserer unternehmerischen Tätigkeit in der Wertschöpfungskette entstehen (Scope 3).
Prisma
Bei „Prisma“ handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.
STOXX Europe 600 Chemicals
Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.
DCGK/Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält