25.Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

In der nachfolgenden Tabelle sind Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag dargestellt:

Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

 

31.12.2021

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Gewährleistungsverträge

 

3

 

4

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

 

3

 

5

Gesamt

 

6

 

9

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

 

31.12.2021

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben

 

236

 

335

Darlehenszusagen an die Pensionskassen

 

219

 

219

Vereinbarung zur Übernahme des Geschäftsbereiches RFM von Koninklijke DSM N. V.1

 

1.629

 

Gesamt

 

2.084

 

554

1

Für weitere Informationen siehe Anhangangabe 5.2 „Akquisitionen und Desinvestitionen

Ein Teil der Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, wird über mit anderen Unternehmen (insbesondere der Bayer AG) gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert. In diesen Fällen kann grundsätzlich vertraglich sichergestellt werden, dass Covestro entsprechend an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und / oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. So hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen.