Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2020 eine Entsprechenserklärung abgegeben, die Covestro auf seiner Website veröffentlicht.

Die Covestro AG entspricht im Berichtsjahr sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission und wird diesen auch zukünftig entsprechen.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)

Den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Oktober 2019 entsprochen.

Den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird entsprochen. Die Covestro AG wird diesen Empfehlungen auch zukünftig entsprechen.

Leverkusen, im Dezember 2020

Für den Vorstand
Dr. Markus Steilemann

Für den Aufsichtsrat
Dr. Richard Pott

Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.

Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. In einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan ist die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern Einstimmigkeit nicht gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Dem Vorstandsvorsitzenden obliegt – gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands – insbesondere die Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten.

Zusammensetzung des Vorstands

Jedem Vorstandsmitglied sind über den Ressortverteilungsplan bestimmte Aufgaben und Bereiche zugewiesen. Die den Vorstandsmitgliedern zugeordneten Bereiche führen sie im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorsitzende des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands.

Ressortverteilung1

 

 

 

 

 

 

 

Vorstandsmitglied

 

Aufgaben / Funktion

 

Betreute Ressorts

 

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Dr. Markus Steilemann

 

Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer)

 

  • Communications
  • Corporate Audit
  • Human Resources
  • Strategy
  • Sustainability

 

 

Sucheta Govil

 

Innovation
Vertrieb und Marketing
(Chief Commercial Officer)

 

  • Polyurethanes
  • Polycarbonates
  • Coatings, Adhesives, Specialties
  • Central Marketing
  • Innovation Management & Commercial Services
  • Supply Chain Center EMLA
  • Supply Chain Center NAFTA
  • Supply Chain Center APAC

 

Independent Non-Executive Director Eurocell plc (Vereinigtes Königreich)

Dr. Klaus Schäfer

 

Produktion
Technik
(Chief Technology Officer)

 

  • Global Project Engineering
  • Health, Safety, Environment & Quality
  • Production & Technology
  • Procurement
  • Site Management NRW
  • Site Management Baytown
  • Site Management Shanghai

 

Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV Rheinland AG

Dr. Thomas Toepfer

 

Finanzen
Arbeitsdirektor
(Chief Financial Officer)

 

  • Accounting
  • Controlling
  • Finance
  • Information Technology
  • Investor Relations
  • Law, Intellectual Property & Compliance
  • Portfolio Development
  • Taxes

 

 

1

Stand 31. Dezember 2020

Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern. Zum Beispiel sollen Vorstandsmitglieder nicht über die Vollendung ihres 63. Lebensjahres hinaus bestellt werden. In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen.

Für die konkrete Besetzung der Vorstandspositionen entwickelt der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidaten bewertet werden. Er entscheidet im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Stand der Umsetzung der Ziele

Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2020 grundsätzlich erfüllt. Auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt der Vorstand. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2020 zwischen 48 und 58 Jahren. In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Erdöl- und Chemieindustrie. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Innovation, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und können auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.

Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. Mai 2015 verpflichtet bestimmte Gesellschaften in Deutschland, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.

Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2  zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Zum 31. Dezember 2020 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus fünf Frauen und sieben Männern. Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt.

Mit dem Ende der ersten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 40 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Zum 31. Dezember 2020 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt. Der Frauenanteil im Vorstand lag somit bei 25 %.

Zudem hat der Vorstand im Jahr 2017 neue Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 hat sich sowohl die Covestro AG als auch der Covestro-Konzern einen Frauenanteil von mindestens 30 % für beide Ebenen zum Ziel gesetzt.

Zielgrößen für die Covestro AG und den Covestro-Konzern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Covestro AG

 

Covestro-Konzern

 

 

Status quo
31.12.2020

 

Ziel bis
30.06.2022

 

Status quo
31.12.2020

 

Ziel bis
30.06.2022

Führungsebene 11

 

0 %

 

30 %

 

13 %

 

30 %

Führungsebene 22

 

29 %

 

30 %

 

24 %

 

30 %

1

Direkt unterstellte Mitarbeiter des Vorstands mit Führungsverantwortung

2

Direkt unterstellte Mitarbeiter der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung

Aufsichtsrat

Arbeitsweisen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt zudem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und ist in diesem Rahmen grundsätzlich bereit, mit Investoren aufsichtsratsspezifische Gespräche zu führen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats und enthält Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2020 ausführlich die Ergebnisse seiner regelmäßigen Effektivitäts- und Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung auf Grundlage einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder besprochen. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats von seinen Mitgliedern als effizient eingeschätzt.

Der Vorstand informiert im regelmäßigen und offenen Austausch den Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Der Aufsichtsrat stimmt der Jahresplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Vertreter der Arbeitnehmer kommen vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu Vorgesprächen mit den Mitgliedern des Vorstands zusammen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen. Bei den sechs Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung handelt es sich um vier Arbeitnehmer von Covestro und zwei Vertreter von Gewerkschaften. Die Vertreter der Aktionäre werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt. Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juli 2020 endete die Amtszeit der sechs Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Covestro AG. Im Rahmen der Hauptversammlung 2020 wurden die Vertreter der Aktionäre neu bzw. erneut gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in welcher Covestro tätig ist. Diese Sektorkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben.

Mitglieder des Aufsichtsrats

 

 

 

 

 

 

 

Name
Funktion

 

Zugehörigkeit im Aufsichtsrat

 

Tätigkeit

 

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Dr. Richard Pott (Vorsitzender)

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015

 

  • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte

 

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE
  • Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG

Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende)

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015

 

  • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am Standort Uerdingen
  • Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro
  • Stellvertretende Vorsitzende des Covestro-Europa-Forums
  • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG

 

  • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer Beistandskasse VVaG

Ferdinando Falco Beccalli

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015

 

  • Vorsitzender des Vorstands der Falco Capital AG

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG

Dr. Christine Bortenlänger

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015

 

  • Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut e. V.

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH (bis Februar 2021)
  • Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM Licht AG (bis Februar 2021)
  • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG (seit September 2020)
  • Mitglied des Aufsichtsrats Siemens Energy Management GmbH (seit September 2020)

Johannes Dietsch

 

Mitglied des Aufsichtsrats bis Juli 2020

 

  • Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp AG (bis März 2020)

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG

Irena Küstner

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015

 

  • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am Standort Leverkusen
  • Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Covestro
  • Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro
  • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG

Dr. Ulrich Liman

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Januar 2018

 

  • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG
  • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015

 

  • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE

Petra Reinbold-Knape

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Januar 2020

 

  • Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG (seit Januar 2020)
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG
  • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Lausitz Energie Kraftwerke AG (bis Juli 2020)
  • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Lausitz Energie Bergbau AG (bis Juli 2020)

Regine Stachelhaus

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015

 

  • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Leoni AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH
  • Director SPIE SA, Frankreich

Marc Stothfang

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2017

 

  • Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am Standort Brunsbüttel
  • Vorsitzender des Covestro-Europa-Forums
  • Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG

 

 

Patrick W. Thomas

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2020

 

  • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte
  • Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Covestro AG (bis Mai 2018)

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG
  • Non-Executive Director (Vorsitzender) Johnson Matthey plc, Vereinigtes Königreich
  • Non-Executive Director Akzo Nobel N.V., Niederlande

Frank Werth

 

Mitglied des Aufsichtsrats seit September 2016

 

  • Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie – Bezirk Leverkusen

 

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Nach der Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bei der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 wurden die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats sowie ihre Vorsitzenden bei der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 30. Juli 2020 neu gewählt. Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats:

Präsidium: Neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter gehören dem Präsidium je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Petra Kronen, Petra Reinbold-Knape (seit Februar 2020) und Regine Stachelhaus

Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vertretern der Anteilseigner und drei Arbeitnehmervertretern. Der im Berichtsjahr amtierende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, besitzt die gesetzlich geforderten Sachkenntnisse auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei mindestens einem Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen, und ist unabhängig gemäß . Der Prüfungsausschuss tagt viermal im Jahr und beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung). Dem Prüfungsausschuss obliegen dabei die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.

Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Im Namen des Aufsichtsrats kann der Prüfungsausschuss dem bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Der Abschlussprüfer ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Mitglieder: Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitz), Christine Bortenlänger (seit Juli 2020), Johannes Dietsch (bis Juli 2020), Petra Kronen, Irena Küstner, Dr. Richard Pott (bis Juli 2020), Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020) und Patrick W. Thomas (seit Juli 2020)

Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor, das über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsratsplenum, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Johannes Dietsch (bis Juli 2020), Petra Kronen, Dr. Ulrich Liman und Regine Stachelhaus (seit Juli 2020)

Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem weiteren Vertreter der Anteilseigner im Präsidium und einem weiteren gewählten Anteilseignervertreter.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Ferdinando Falco Beccalli und Regine Stachelhaus

Sonderausschuss: Zeitweise wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Sonderausschuss gebildet, um die Vorbereitung und Durchführung der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) des niederländischen Unternehmens Koninklijke DSM N.V. zu überwachen und zu genehmigen. Dieser Sonderausschuss trat lediglich am 13. Oktober 2020 zu zwei Sitzungen zusammen.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Petra Kronen, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher und Petra Reinbold-Knape

Über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse informiert dieser in seinem Bericht.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit sowie Berufserfahrung vorsehen:

  • Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75 % seiner Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen.
  • Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt.
  • Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben oder sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein.
  • Jeweils mindestens zwei Vertreter des Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen:
    • Rechnungslegung und / oder Abschlussprüfung
    • Strategie, Mergers / Acquisitions, Kapitalmarkt
    • Marketing, Vertrieb, Supply Chain
    • Forschung und Entwicklung, Innovation
    • Nachhaltigkeit, und neue Technologien
    • Digitalisierung
    • Human Resources, Change Management
    • Corporate Governance, Compliance
  • Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und / oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z. B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie.
  • Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und / oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien verfügen.

Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden.

Stand der Umsetzung der Ziele

Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. Um dies weiterhin zu gewährleisten, wurde Ferdinando Falco Beccalli bei seiner erneuten Wahl in den Aufsichtsrat nur bis zum Erreichen der festgelegten Altersgrenze gewählt. Die Vertreter der Anteilseigner Dr. Richard Pott, Ferdinando Falco Beccalli, Dr. Christine Bortenlänger, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Regine Stachelhaus und Patrick W. Thomas sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt, jedoch nicht in allen Bereichen mit dem konkreten Besetzungsziel von mindestens zwei Anteilseignern je Fachgebiet.

Aktienbesitz und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Covestro AG unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu meldepflichtigen Geschäften unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie auf der Website und übermittelt die Information an das Unternehmensregister zur Speicherung.

Systematisches Risikomanagement

Das konzernweite Risikomanagement von Covestro stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken sollen vermieden oder vermindert bzw. – sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar – auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden.

Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem () erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen.

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten.

Ausführliche Berichterstattung

Covestro unterrichtet seine Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Aktionäre werden viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken informiert. Damit entspricht die Berichterstattung von Covestro den im DCGK definierten Regelungen.

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss für den Covestro-Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im 1. und 3. Quartal durch eine Zwischenmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen.

Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden.

Dem Prinzip des „Fair Disclosure“ folgend behandelt Covestro alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen werden unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert Covestro in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre von Covestro nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Aktionäre auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtsystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Aktionären die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Der Vorstand kann Aktionären ermöglichen, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und den Bericht des Vorstands live im Internet verfolgen. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wurde die Hauptversammlung am 30. Juli 2020 virtuell abgehalten. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung wie die Einladung inklusive Tagesordnung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer Website veröffentlicht.

DCGK/Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält
Stakeholder
Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten
AktG/Aktiengesetz
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
DCGK/Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält
Kreislaufwirtschaft
Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieverbrauch minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.
ICS/Internal Control System
Internes Kontrollsystem, das die Einhaltung von Richtlinien durch technische und organisatorische Regeln im Unternehmen sicherstellt